AGB

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Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Firma Fischer Metallverarbeitung GmbH & Co. KG


§ 1 – Allgemeines, Geltungsbereich

1. Unsere Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit Verbrauchern und Unternehmern im Sinne des BGB.

2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, wir stimmen ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

§ 2 – Zustandekommen eines Vertrages

1. Unsere Angebote sind bis zur Annahme freibleibend. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.

2. Unsere Angaben in Angeboten, Prospekten, Abbildungen und Zeichnungen, eventuelle Maß- und Gewichtsangaben sind Durchschnittswerte. Sie stellen keine zugesicherten Eigenschaften dar, sind bloß eine beschreibende Darstellung unserer Produkte. Das Gleiche gilt auch für von uns zur Verfügung gestellte Muster und Proben.

3. Mit der Bestellung erklärt der Auftraggeber verbindlich, den Auftrag zu erteilen. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann schriftlich, per Fax oder auf elektronischem Weg oder durch Auslieferung unseres Produktes an den Besteller erfolgen.

4. Bestellt der Auftraggeber auf elektronischem Weg, werden wir den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Diese Zugangsbestätigung stellt jedoch noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Eine Zugangsbestätigung kann aber mit der Annahmeerklärung verbunden werden.

5. Der Vertragsabschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist. Der Auftraggeber wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich unterrichtet. Eine bereits erbrachte Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.

6. Wir weisen darauf hin, dass in dem Fall der Bestellung auf elektronischem Weg der Vertragstext von uns gespeichert und dem Verbraucher auf Verlangen nebst unseren AGB per E-Mail zugesandt wird.

§ 3 – Vertraulichkeitsklausel

Der Auftraggeber verpflichtet sich, die im Rahmen der Geschäftsverbindung anfallenden Daten nicht an unbefugte Dritte weiterzugeben sowie diese vor Zugriff und Missbrauch durch nicht berechtigte Personen sicher zu schützen und zu verwahren.

§ 4 – Preise, Zahlungsbedingungen

1. Der von uns im Angebot angegebene Preis versteht sich in Euro und ist bindend. In von uns angegebenen Preisen ist die jeweilige Mehrwertsteuer nicht enthalten, soweit nicht anders angegeben.

2. Haben wir kein Angebot abgegeben, bestellt der Auftraggeber vielmehr nach unseren Verkaufsprospekten, gelten unsere jeweils zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Preise in unseren Preislisten.

3. Unsere Preise verstehen sich ab Werk zuzüglich Verpackungskosten sowie Transportkosten. 

4. Zahlungen sind bar ohne jeden Abzug zu leisten. Zahlungen mittels Wechsel können nur auf Grund ausdrücklicher Vereinbarung mit uns und dann nur erfüllungshalber erfolgen. Eventuell anfallende Diskont- und/ oder sonstige Kosten trägt der Auftraggeber.

5. Zahlungen sind ohne Abzug binnen 10 Tagen ab Versendung der Rechnung, spätestens jedoch 10 Tage nach Erhalt der Ware an uns zu leisten. Nach Ablauf dieser Frist kommt unser Auftraggeber in Verzug und schuldet den gesetzten Verzugszins. Wir behalten uns vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen. Ein Skontoabzug ist nur zulässig, wenn er mit uns ausdrücklich vereinbart worden ist.

6. Der Auftraggeber hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch uns anerkannt wurden. Ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

§ 5 – Gefahrübergang

1. Ist der Auftraggeber Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung an den Spediteur, Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person auf den Auftraggeber über.

2. Ist der Auftraggeber Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache auch beim Versendungskauf erst mit der Übergabe der Sache auf den Käufer über.

3. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Auftraggeber in Verzug der Annahme ist.

4. Ein eventueller Versand erfolgt nur mit gesondertem Auftrag durch den Auftraggeber auf seine Kosten und Gefahr. Wünscht der Auftraggeber eine Transportversicherung, hat er sie auf eigene Verantwortung abzuschließen.

§ 6 – Gewährleistung

1. Unwesentliche, zumutbare Abweichungen in den Abmessungen und Ausführungen – insbesondere bei Nachbestellungen – berechtigen nicht zu Beanstandungen, es sei denn, dass die absolute Einhaltung ausdrücklich vereinbart worden ist. Technische Verbesserungen sowie notwendige technische Änderungen geltend ebenfalls als vertragsgemäß, soweit sie zumutbar sind und keine Verschlechterungen der Gebrauchstauglichkeit darstellen.

2. Ist der Auftraggeber Unternehmer, leisten wir für Mängel unserer Produkte zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

3. Ist der Auftraggeber Verbraucher, so hat er zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung zu erfolgen hat. Wir sind jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie für uns nur mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt.

4. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Auftraggeber grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung – Minderung oder Rückgängigmachung des Vertrages – Rücktritt – verlangen.

5. Ist unser Auftraggeber Unternehmer, muss er uns offensichtliche Mängel unverzüglich nach Empfang der Ware schriftlich anzeigen, andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Um die Frist zu wahren, reicht die rechtzeitige Absendung. Der Unternehmer trägt die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung und die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Eine eventuelle Mängelrüge hat auf jeden Fall vor dem Einbau oder der Verarbeitung unseres Produktes zu erfolgen. Wird der Mangel nicht rechtzeitig gerügt, gilt unsere Lieferung als vertragsmäßig ausgeführt. Ist unser Auftraggeber Verbraucher, muss er uns innerhalb einer Frist von 2 Monaten nach dem Zeitpunkt, zu dem er den vertragswidrigen Zustand der Ware festgestellt hat, über offensichtliche Mängel schriftlich unterrichten. Maßgebend für die Fristwahrung ist der Zugang der Unterrichtung bei uns. Unterlässt der Verbraucher diese Unterrichtung, erlöschen die Gewährleistungsrechte 2 Monate nach Feststellung des Mangels. Dies gilt nicht, wenn wir arglistig gehandelt haben. Die Beweislast für die Mangelfeststellung trifft den Verbraucher. Wurde der Verbraucher durch unzutreffende Herstellerangaben zum Kauf der Sache bewogen, trägt er für seine Kaufentscheidung die Beweislast.

6. Wählt der Auftraggeber wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Auftraggeber nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware bei unserem Auftraggeber, soweit ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Ausgenommen davon ist der Fall, dass wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben.

7. Ist der Auftraggeber Unternehmer, gilt als Beschaffenheit der Ware grundsätzlich nur unsere Produktbeschreibung als vereinbart. Etwaige öffentlichen Äußerungen, Anpreisungen oder Werbungen stellen daneben keine vertragliche Beschaffenheitsangabe der Ware dar. 8. Garantien im Rechtssinne erhält der Auftraggeber von uns nicht. Eventuelle Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.

§ 7 – Haftungsbeschränkungen

1. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

2. Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen betreffen jedoch nicht eventuelle Ansprüche des Auftraggebers aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens oder wenn ein Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie vereinbart ist.

3. Ist der Auftraggeber Unternehmer gilt ferner: Höhere Gewalt oder bei uns oder unseren Lieferanten eintretende Betriebsstörungen, die uns ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, die bestellte Ware zum vereinbarten Termin zu liefern, verändern die von uns genannten Termine um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen. Führen entsprechende Störungen zu einem Leistungsaufschub von mehr als einem Monat kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten, ohne dass ihm daraus Schadensersatzansprüche zustehen. Eventuelle andere Rücktrittsrechte bleiben davon unberührt.

§ 8 – Eigentumsvorbehalt

1. Bei Verträgen mit Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor. Bei Verträgen mit Unternehmern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.

2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln und sie sachgerecht zu lagern.

3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns den Zugriff Dritter auf Ware, etwa im Falle einer Pfändung sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat uns der Auftraggeber unverzüglich anzuzeigen.

4. Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach Ziffern 3. und 4. dieser Bestimmung vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.

5. Als Unternehmer ist unser Auftraggeber berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Auftraggeber zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns jedoch vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät. Der Unternehmer verpflichtet sich, uns unverzüglich alle erforderlichen Unterlagen auszuhändigen und Auskünfte zu erteilen, die zur Einziehung der Forderung erforderlich sind.

6. Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Unternehmer erfolgt stets im Namen und im Auftrag für uns. Erfolgt eine Verarbeitung mit uns nicht gehörenden Gegenständen, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von uns gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt wird.

§ 9 – Gerichtsstand, anwendbares Recht

1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

2. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Sitz des Auftragnehmers. Dasselbe gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Wir sind aber berechtigt, auch am Sitz des Auftraggebers Klage zu erheben.

Stand: 2019